Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen:

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen. Die Auslieferung, Abrechnung und weitere Abwicklung erfolgt vertragsgemäß durch die Fa. SQLmanagement Kählke. Bei Lieferung von Software (CD-ROM, DVD, Download von Applikationen) gelten ergänzend die Softwarelizenzbedingungen (s.w.u.).

2. Vertragsschluss

a)       Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen.

b)       Bei elektronischen Bestellungen bestätigen wir den Zugang von Bestellungen automatisch, diese Zugangsbestätigung stellt keine Bestellannahme im Sinne von Ziffer a) dar.

c)       Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.

3. Zahlungsbedingungen

Nach der verbindlichen Bestellung ist der Rechnungsbetrag per Vorkasse zu zahlen. Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

Wir behalten uns vor, die jeweiligen Preise für unsere Produkte auch bei fortwährenden bestehenden Abonnements unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-, Versand- und Lohnkosten, entsprechend der hierzu erfolgten Kundeninformation.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

5. Gewährleistung/Haftung

Für Software gelten in diesem Punkt die Softwarelizenzbedingungen (s.w.u.).

Reklamationen sind unverzüglich schriftlich gegenüber SQLmanagement Ralf Kählke anzuzeigen. Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Nichtverfügbarkeit

Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Leistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. Eventuelle Zahlungen (aus Vorkasse) werden in diesem Fall zurückerstattet und der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert.

 7. Schlussbestimmung

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Herne.

Stand: Januar 2006

 

II. Softwarelizenzbedingungen

 Diese Lizenzbedingungen für Software gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen bzw. unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Produkte. Durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation werden anerkannt diese Softwarelizenzbedingungen vom Kunden anerkannt.

1. Einräumung von Nutzungsrechten

Es wird dem Kunden mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist auf eine Nutzung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Alle weiter unten nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der Fa. SQLmanagement Ralf Kählke als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte. Diese Einräumung erfolgt unabhängig vom Speichermedium.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl und Art der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind.

Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen. Es darf Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen oder durch Dritte genutzt werden (ausgenommen Angestellte die für die Person/Firma tätig sind, welche die Software im Sinne dieser Person/Firma benutzen). Die Software wird personenbezogen lizenziert. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person/Firma genutzt werden, Diese Person/Firma kann Arbeiten jedoch an Ihre Angestellten delegieren, solange diese Angestellten die Software ausschließlich für belange der Person/Firma nutzen, die die Software lizenziert hat. Insofern ist es dem Kunden gestattet, die Software auf mehr als einem Rechner – maximal jedoch drei - zu installieren. Die Person/Firma auf die diese Software lizenziert wird, ist jedoch dafür verantwortlich, das die Software auf diesen Rechner ausschließlich für Mitarbeiter Ihrer Firma zugänglich ist.

Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, Handbücher (auch auszugsweise) , Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation dürfen nicht durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren vervielfältigt werden, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation darf nicht vertrieben, nicht vermietet  und es dürfen Dritten auch keine Unterlizenzen hieran eingeräumt werden, noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.

Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt und kann eingeschränkt sein. Im Falle einer Einschränkung der Nutzungsdauer wird diese dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt.

3. Haftung

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können. Ein eventueller Mangel ist SQLmanagement Kählke unter Angabe zweckdienlicher Informationen zur Mängelbeseitigung umgehend mitzuteilen. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit auf Nachfragen von SQLmanagement Kählke Testdaten zur Verfügung zu stellen, aus denen der Mangel ersichtlich ist. Eventuelle Mängel werden von SQLmanagement Kählke in einer dem Mangel angemessenen Frist beseitigt und in einem Update zur Verfügung gestellt. Dieses Update kann kostenpflichtig sein. Zeitpunkt und Art der zur Verfügungstellung wird durch die Fa. SQLmanagement Kählke entschieden.

Statt einer Fehlerbeseitigung kann SQLmanagement Kählke dem Lizenznehmer die Benutzung einer anderen Programmversion anbieten. Lehnt der Lizenznehmer die Benutzung der angebotenen Programmversion ab oder verweigert er die für die Beseitigung des Mangels notwendigen Informationen oder Testdaten, so ist SQLmanagement Kählke nicht zu Fehlerbeseitigung verpflichtet.

Weitergehende oder andere Ansprüche des Lizenznehmers gegen SQLmanagement Kählke sind ausgeschlossen. SQLmanagement Kählke ist für Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) nicht ersatzpflichtig. Des Weiteren stellt der Lizenznehmer SQLmanagement Kählke von allen Ansprüchen Dritter frei.

Stand: Januar 2006